Die Schulordnung der Grundschule Moosthenning
(Fehl-)Verhalten | Bemerkungen | Maßnahmen bei Nichtbeachtung |
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Hausschuhe tragen | Das Tragen von Hausschuhen ist das ganze Schuljahr über Pflicht, da die Klassenzimmer sonst zu stark verschmutzt werden. Das Verstecken von Hausschuhen anderer Kinder ist verboten. |
Straßenschuhe ausziehen Hausarbeit |
Essen im Unterricht | Das Essen im Unterricht ist verboten. | Essen wegpacken |
Kaugummi in der Schule | Kaugummis sind aus hygienischen und reinigungstechnischen Gründen verboten. | Reinigung des Pausenhofs oder des Möbelstücks |
Gang zur Toilette | Während des Unterrichts ist der Gang zur Toilette nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem Lehrer gestattet. | Verbot des Toilettenbesuchs |
Schneeball werfen | Wegen der hohen Verletzungsgefahr (v.a. für die Augen oder Brillenträger) ist das Werfen von Schneebällen untersagt. | Hausarbeit zum Fehlverhalten bei Verletzung Mitteilung |
Verhalten vor, in und nach der Pause | Die Schüler verlassen zügig das Klassenzimmer. Sie stellen sich zu Pausenbeginn geordnet am Pausenverkauf an und verlassen nach dem Einkauf sofort das Schulgebäude. Beim ersten Gong kehren sie ins Schulhaus zurück bzw. erledigen Toilettengänge. |
Säubern des Pausenhofes |
Sachbeschädigung oder Verschmutzung | Die Beschädigung oder Verschmutzung von Sachen und Gegenständen ist eine Straftat und kann zur Anzeige gebracht werden. | eigenverantwortliches, aktives Wiedergutmachen Bezahlen des entstandenen Schadens Mitteilung, in schweren Fällen Verweis |
Gewalt (körperlich und verbal) | Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Würde. Zeugen sollten mutig sein und Vorfälle melden: Mobbing ist kein Kavaliersdelikt! |
evtl. Hinzuziehen der Streitschlichter Mitteilung in schweren Fällen Verweis |
Rauchen | Das Jugendschutzgesetz verbietet Jugendlichen unter 18 Jahren das Rauchen. Auf dem gesamten Schulgelände ist Rauchen untersagt. |
Abnehmen der Zigaretten Verweis |
Rauschmittel (Alkohol, Drogen) …) | Der Besitz und Konsum von Rauschmitteln aller Art ist generell verboten (Jugendschutzgesetz) und wird zur Anzeige gebracht. | Abnehmen des Rauschmittels Verweis polizeiliche Anzeige |
Waffen (Messer, Schlagring, …) | Das Mitbringen von Waffen aller Art in die Schule ist generell verboten (Volksschulordnung) und wird zur Anzeige gebracht. | Abnehmen der Waffe Verweis polizeiliche Anzeige |
Diebstahl | Das Entwenden fremder Gegenstände ist eine Straftat. Lasse Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt, damit niemand in Versuchung kommt! |
Rückgabe des gestohlenen Gegenstandes Verweis polizeiliche Anzeige |
Benutzung von Mobiltelefon, MP3-Player, etc. | Die Volksschulordnung verbietet das Mitbringen von unterrichtsfremden Gegenständen in die Schule. Technische Geräte dürfen den Unterricht nicht stören oder vom Unterricht ablenken. Die Schule haftet nicht für verloren gegangene oder entwendete Wertgegenstände! |
Abnehmen des Gegenstandes Rückgabe nur an Eltern im Wiederholungsfall |
Unsere Schulordnung wurde im März 2013 in Kraft gesetzt. Sie ist bis auf weiteres gültig.
gez. Susanne Metz, Rektorin
gez. Jutta Stierstorfer, Elternbeiratsvorsitzende